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Fontwerk

× Bewerbungsfoto auf eigener Website

» 12. September 2007, 11.38 Uhr | Kategorie Zeitgeist

Über ein wissenswertes Urteil zum Urheberrecht informiert die WDR-Website:

Wer sein von einem Profi-Fotografen gemachtes Bewerbungsfoto ohne dessen Einverständnis auf seiner Homepage im Internet veröffentlicht, verletzt das Urheberrecht des Fotografen. […] Auf Unterlassung geklagt hatte die Betreiberin eines Fotostudios.

Geschrieben von Ivo


Kommentare RSS

  1. Ralf Herrmann

    So ein Schwachfug! Wenn ich ein Jahr lang an einer Schrift feile, bekomme ich keinen Urheberschutz, aber der Fotograf, der in seinem Standard-Setup mal eben auf den Auslöser drückt, hat gleich ein »Werk« geschaffen. Verrückte Welt!

  2. Dan Reynolds

    Und wenn du selber der Fotograf warst? ;-)

  3. Martin Jordan

    Wie viel Geld mag wohl der Um-die-Ecke-Fotograf für die uneingeschränkten Nutzungsrechte in allen Medien und für unbestimmte Zeit haben wollen? Aber welch ein Glück, dass langsam auch bei deutschen Bewerbungen das früher obligatorische Foto nicht mehr nötig ist.

  4. Ivo

    Generell bin ich selbst natürlich Freund des fotografischen Urheberrechts. Wie weit die Schöpfungstiefe bei Bewerbungsfotos allerdings geht, sei einmal dahingestellt und ob die Verwendung der Bilder auf der eigenen Website nicht schon mit dem Kaufpreis abgeglichen ist, mag ich auch nicht abschließend sagen. Die Rechtsprechung hat hier offenbar eine klare Linie gezogen, was ich sehr bemerkenswert fand und finde. Diese »Strenge« wünschte ich mir in Schriftbereich ebenfalls. Zumindest einen gewissen Grad davon.

  5. Christian

    Ehrlich gesagt möchte ich bezweifeln das ein Fotograf solch ein Foto via Zufall direkt wieder erkennt, gerade bei den Massen von Fotos die da entstehen. Klar hat jeder Fotograf über einen gewissen Zeitraum seine Abzüge im Schrank, aber erstmal das jeweilige Foto zu finden und astrein zuzuordnen…

    Es macht mich aber genauso stutzig. Da will man mir erzählen das eine Webseite kein schützenswertes Gut ist, ein Foto von einem selber aber dann schon… seltsame Welt.

  6. Ivo

    Das macht einen in der Tat stutzig. Aber wahrscheinlich war der Weg der Fotografen bis zu diesem Punkt ein ebenso steiniger wie der Weg heute der Webdesigner und/oder Schriftgestalter. Die Mühlen der Justiz … aber das kennt man ja.

  7. stk

    Noja, die Grenzen sind relativ klar, nur bringt das fuer den Um-die-Ecke-Fotografen keinen Vorteil mehr — wuerde ich dort Passbilder machen, muesste der Herr mir eine uneingeschraenkte Nutzungsfreigabe unterschreiben.

  8. Nicolas

    Na wer weiß, wie die Website ausgehen hat ;-) Manchmal würde ich auch gerne die Verwendung unter Strafe stellen …

    Sicherlich ein einschlagendes Urteil, aber ob es maßgeblich und entscheidend für alle Fälle ist, das kann ich mir einfach nicht vorstellen.

  9. Mila

    Und wie sieht es aus mit Photoautomaten?
    ;)

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